Energieberatung

Energieausweise oder Energieberatung (Vor-Ort-Beratung)

  • Energieausweis für Verkauf/Kauf eines Wohn- oderNichtwohngebäudes gemäß EnEV (Energieeinsparverordnung)
  • Beratung bei der Optimierung der Gebäudedämmung undHeizungstechnik, Vor-Ort-Beratung(finanzielle Unterstützung durch BAFA möglich)
  • Kostenkalkulation der Maßnahmen und der Rendite
  • Empfehlungen für Modernisierungen


Die Vorlage eines Energieausweises ist für folgendeImmobilien bei
Verkauf oder Neuvermietung notwendig:


Bestandsgebäude

1. Wohngebäude

• Baujahr 1965 und früher ab 01.07.2008
• Baujahr 1966 und danach ab 01.01.2009

2. Nichtwohngebäude: ab 01.07.2009

Für eine Eigentumswohnung darf nach der EnEV kein separater
Energieausweis erstellt werden. Lediglich für das Gesamtobjekt kann ein Ausweis erstellt werden. Kosten werden üblicherweise von der
Eigentümergemeinschaft getragen.


Ausweistypen:

Gebäude bis 4 Wohneinheiten: Bedarfsorientierter Energieausweis (je nach Baujahr evtl. Verbrauchsorientierter Ausweis möglich)

Gebäude ab 5 Wohneinheiten: Verbrauchsorientierter Energieausweis, bei Wunsch auch Bedarfsorientierter Ausweis

Gültigkeit des Ausweises: 10 Jahre

Neubauten müssen generell den Anforderungen der EnEV entsprechen.
Für Renovierungen, Umbauten, Erweiterungen gelten entsprechende Richtlinien.

Der Energieausweis beschreibt die energetische Qualität des Gebäudes insbesondere hinsichtlich der Wärmedämmwirkung, Heizungstechnik und den daraus resultierenden Heizkosten. Eine freiwillige Ausstellung ist zu empfehlen, wenn in Zukunft generell Modernisierungsmaßnahmen geplant sind. Im weiteren kann der Zugriff auf zinsgünstige Darlehn geprüft werden.